Pausen

Arbeiten Sie mehr als 6 Stunden pro Tag, steht Ihnen eine unbezahlte Pause von einer halben Stunde zu. Diese kann auch aufgeteilt werden, wenn es im Interesse der Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder aus betrieblichen Gründen notwendig ist: in 2 Pausen zu je 15 Minuten oder in 3 Pausen zu je 10 Minuten. Pausen sind in der Regel keine Arbeitszeit. Sie bekommen dafür kein
Entgelt. Die Pause dient dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und muss die Arbeit unterbrechen. Sie können daher beispielsweise nicht vereinbaren, dass Sie von 8 bis 16 Uhr arbeiten, von 16 bis 16.30 Uhr Pause halten und daher um 16 Uhr gehen können. Die Pause kann vertraglich auch nicht ausgeschlossen werden

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