Gemeindepolitik

Gemeinden werden auch als „Kommunen“ bezeichnet. Jede Gemeinde besitzt ein eigenes Gemeindewappen und die dazugehörigen Gemeindefarben.

In Österreich gibt es 2.100 Gemeinden (Stand 2015). Die Gemeinden bilden die unterste Ebene der Verwaltung und zählen zur Selbstverwaltung, d. h. die gewählten Gemeindevertreter bestimmen selber, wie sie ihre finanziellen Mittel einsetzen und so unmittelbar die Lebensqualität in der Gemeinde gestalten – wird beispielsweise eine Straße gebaut, ein Kindergarten oder beides.

Warum Gemeinde, Marktgemeinde, Stadtgemeinde?

Man unterscheidet bei den Gemeinden oft zwischen „Markt- u. Stadtgemeinden“, wobei die Bezeichnungen „Markt“ und „Stadt“ nur Titel sind und damit keine zusätzlichen Rechte verbunden sind – die Bezeichnungen haben meist historischen Ursprung.

Heute wird der Titel „Markt“ oder „Stadt“ aufgrund der besonderen regionalen Bedeutung einer Gemeinde (Bsp.: die geographische Lage, bauliche und kulturelle Besonderheiten) durch einen Gesetzesbeschluss des Landtages vergeben. Die Gemeinde muss vorher aber einen Antrag stellen, bevor der Landtag das mit Mehrheit beschließen kann.

Beispiele:

  • Gemeinde Lustenau (22508)
  • Stadtgemeinde Hohenems (16708)

Egal, ob die Bezeichnung „Gemeinde“, „Markt“ oder „Stadt“, rechtlich sind alle drei Bezeichnungen als Gemeinde zu verstehen und gleichgestellt. Es gibt dabei aber eine Ausnahme – „Städte mit eigenem Statut” (= Statutarstadt) haben eine gemeinsame Gemeinde- und Bezirksverwaltung und ein eigenes Stadtrecht.

Die Gemeindegrenzen

Grundsätzlich gehört in Österreich jede Fläche einer Gemeinde an. Die Gemeindegrenzen ergeben sich daher aus dem Umriss aller zur Gemeinde gehörenden Katastralgemeinden. Eine Gemeinde kann aus mehreren Katastralgemeinden bestehen (= wichtig für die Vermessung der einzelnen Grundflächen, wie Wiesen, Felder, Äcker, Gärten oder bebauten Grundstücke). Die Katastralgemeinden dienen zur Abgrenzung des Eigentums, d.h. zur klaren Einteilung der Grundstücke.

Die Ortstafeln zeigen den Autofahrern, dass sie sich in verbautem Gebiet befinden und nicht schneller als 50km/h fahren dürfen, die Gemeindegrenzen ergeben sich durch die Katastralgemeinden, nicht durch die Ortstafeln.

Wer vertritt die Gemeinden?

Grundsätzlich vertritt sich jede Gemeinde selber durch ihren Bürgermeister. Darüber hinaus ist das jeweilige Bundesland der nächste wichtige Ansprech- und Projektpartner. Die Interessen der Gemeinden werden offiziell durch den Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund vertreten.