Die Ruhe bleibt, der Sturm setzt aus

Am 15. März hat die Bundesregierung der Republik Österreich mit einem Maßnahmenpaket auf die Covid19-Pandemie reagiert und somit unter anderem für ein Shut-down für einen breiten Teil der Bevölkerung gesorgt.

Die damals besorgniserregenden Bilder aus China, Italien, Spanien und dem Iran ließen niemanden kalt und man befürchtete die Überlastung der Krankenhäuser, sowie der Intensivstationen, durch eine zu rasche Ausbreitung der Krankheit.

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Schulen wurden geschlossen, Geschäften wurde untersagt, weiterhin Kunden zu bedienen, Betrieben wurde nahegelegt, für die Beschäftigten Kurzarbeit in Erwägung zu ziehen und nicht zuletzt wurden Ausgangsbeschränkungen angeordnet.

Für eine derart beispiellose Pandemie, welche wir in der Neuzeit noch nicht erlebt hatten, gab es keine vergleichbaren Beispiele, um sie als Vorbild zu nehmen und entsprechend zu reagieren.

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Zugegeben: Österreich war mitunter eines der ersten Länder, die auf eine Art und Weise reagiert haben, die von vielen anderen Ländern zum Vorbild genommen wurden.

Die Ehre für den aktuellen Erfolg, die Ausbreitung der Krankheit auf ein Minimum gesenkt zu haben, gebührt aber einzig und allein allen Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben. Ihnen, und ihrem disziplinierten Verhalten während dieser schwierigen Zeit ist es zu verdanken, dass wir keine katastrophalen Zustände in unseren Krankenhäusern zu beklagen haben.

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Nichtsdestotrotz zeigen neueste Erkenntnisse, dass die österreichische Bundesregierung, und allen voran Bundeskanzler Kurz, es billigend in Kauf genommen haben, das Volk in Angst und Schrecken zu versetzen, um die Maßnahmen klanglos annehmen zu lassen. Dies ist aus unserer Sicht eine Herabwürdigung der Menschen, die in Österreich leben. Aussagen wie „die Ruhe vor dem Sturm“, „Jeder in Österreich wird jemanden kennen, der an Covid19 verstorben ist“ oder „es können bis zu Hunderttausend Menschen an dieser Krankheit sterben“ wurden bewusst ausgesprochen, um die Menschen dazu zu bewegen alles zu tun, was von ihnen verlangt wird. Es hätte mit Sicherheit auch eine Aufklärung und Nahelegung der Maßnahmen völlig ausgereicht, um die Bevölkerung dazu zu bewegen vernünftig zu handeln, ohne in Panik zu geraten. Hierfür schuldet der Bundeskanzler dem Volk eine aufrechte Entschuldigung.

Per Erlass kleine und mittlere Unternehmen dazu zu zwingen, ihr Geschäftstreiben zum Wohle der Gesundheit zu unterlassen war möglicherweise nötig, um die Pandemie innerhalb der österreichischen Grenzen einzudämmen. Den Unternehmern wurde versichert, dass sie keinesfalls im Stich gelassen werden. Es hieß es würde dafür gesorgt werden, dass sie für diesen Engpass unterstützt werden. Prompt war von 38 Milliarden Euro die Rede, die der österreichischen Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit zur Verfügung gestellt werden sollen. Schlussendlich wurden EPUs und KMUs im ersten Monat mit 500-1000 Euro abgespeist, Banken, die Staatsgarantien bekamen konnten frei bestimmen wer einen Überbrückungskredit bekommt und wer nicht und in Sachen Fixkosten legte man den Unternehmern lediglich nahe, mit den Gläubigern zu reden und zu verhandeln.

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Wenn man bedenkt, dass es seit 1950 ein Epidemiegesetz gibt (welches mit den Covid19-Maßnahmenregeln in einer Nacht und Nebelaktion ausgehebelt wurde), in dem festgehalten ist, dass in genau solchen Fällen der Staat dafür Sorge zu tragen hat, dass alle Einbußen von Unternehmern abgegolten werden, sind diese Almosen, die man nur mehr als Bittsteller bekommt, eine Zumutung für jede Geschäftsfrau und jeden Geschäftsmann, der mit erheblichen Risken Arbeitsplätze schafft und zum Bruttoinlandprodukt beiträgt. Die Bundesregierung hat in diesem Fall sehr viel versprochen, was in der Praxis aber nicht umgesetzt wurde oder nur sehr langsam bei den Menschen ankommt.

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wurden Unterstützungsgelder durch die Arbeiterkammern versprochen, um so die Einnahmeverluste durch die Kurzarbeitsregelung und die Arbeitslosigkeit teilweise auszugleichen. In der Praxis hatten jedoch nur jene Anspruch darauf, die durch das Shut-down arbeitslos wurden, da eine der Voraussetzungen jene war, dass durch Corona mindestens 30% Einnahmenverluste vorhanden sein müssen. Die Kurzarbeitsregelung sah jedoch vor, dass min. 80% des Lohns bezahlt werden. Somit konnte von höchstens 20% Einnahmenverlusten die Rede sein und ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen fielen aus, obwohl es unter Umständen zu erheblichen finanziellen Engpässen für viele Familien führte. Der Corona-Familienhärtefallausgleich ist zwar ein guter Ansatz gewesen, aber auch hier muss mit langen Wartezeiten für einen Bescheid gerechnet werden.

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Nicht zuletzt wurden Vereine und Glaubensgemeinschaften völlig außer Acht gelassen. Obwohl sie auch von den Maßnahmenregeln betroffen waren, wurden und werden sie in keiner Weise unterstützt. Auch Vereine, welche bislang lediglich durch Spenden bei Besuchen in den Vereinshäusern gedeckt wurden, haben Fixkosten, die gedeckt werden müssen. Da nun aber die Besuche seit Wochen schon ausbleiben, werden auch keine Spenden eingesammelt und das stellt die Verantwortlichen vor schier unlösbare Aufgaben. Wie wir kürzlich von einem Rechtsanwalt erfahren haben, wurden teilweise Ansuchen bei den Arbeitsämtern für Glaubensbedienstete abgelehnt, obwohl diese frei nach dem Arbeitsgesetz angemeldet sind und so wie jeder andere Arbeitnehmer auch ihre Steuern wie auch die Arbeitslosenversicherungen monatlich bezahlen. Diese müssen und werden zwar eingeklagt werden, aber wieder spielt der Zeitfaktor eine erhebliche Rolle und diese Vorgehensweise kann nicht im Sinne des Schutzes und der Förderung des österreichischen Vereinswesens sein.

Auch in der Frage des Sommerurlaubs legte uns der Bundeskanzler Nahe diesen dieses Jahr in Österreich zu verbringen. Er selbst habe schon gebucht und würde quasi hier mit gutem Beispiel vorangehen. Es mag sein, dass Urlaub für viele bedeutet sich, fernab des Alltagsstresses, zu erholen und Energie zu tanken. Es leben jedoch auch zahlreiche Menschen in Österreich, die Zweiheimisch sind und auf die in der zweiten Heimat nahe Verwandte warten. Mitunter Eltern und Geschwister freuen sich darauf zumindest einmal im Jahr, sich zu sehen. Auch wenn zurzeit zum Wohle der Gesundheit der Mitmenschen auf vieles verzichtet werden muss, so sollte man auch diese Aspekte nicht außer Acht lassen. Wenn es aus wirtschaftlichen Gründen möglich scheint die Grenzen nach Deutschland zu öffnen, die aus Sicht der Ausbreitung der Epidemie nicht besser dastehen wie einige Drittländer, dann sollte man sich zumindest auch Gedanken darüber machen ob und wie es bewerkstelligt werden kann, dass allen voran Zweiheimische ihren gewohnten Urlaub planen und umsetzen können.

Abschließend möchten wir uns ebenfalls bei all jenen besonders bedanken, die in dieser außerordentlich schwierigen Zeit dafür gesorgt haben das System am Laufen zu halten. Insbesondere die Helden unserer Zeit, die sich während ihrer Arbeit der Gefahr einer Infektion ausgesetzt haben, sind wir zu großem Dank verpflichtet.

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