Das Pensionssystem Österreichs

– Das gesetzliche Pensionssystem Österreichs basiert auf einer solidarischen Pflichtversicherung nach dem Umlageverfahren, bei dem die Pensionsversicherungsbeiträge der aktuell Erwerbstätigen direkt an die Pensionsbezieher/innen ausbezahlt werden. Die erwerbstätigen Generationen können von zukünftigen Generationen verlässlich das Gleiche erwarten.

– Das gesetzliche Pensionssystem garantiert jedem Erwerbstätigen eine Pension, die den Lebensstandard sichert und vor Altersarmut schützt. Die Republik verpflichtet sich, diese lebensstandardsichernden Pensionen auch weiterhin durch staatliche Zuschüsse zu garantieren.

„Wir wollen, dass sich die Bundesregierung zum jetzigen gesetzlichen Pensionssystem bekennt. Darum sollen die wichtigsten Eckpunkte in der Verfassung verankert werden: die solidarische Pflichtversicherung, den Generationenvertrag im Umlageverfahren, den Schutz vor Altersarmut und die Ausfallshaftung des Bundes. All das können weder betriebliche noch private Pensionsversicherungen garantieren.“

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